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Welche Fördermöglichkeiten gibt es für mein Bildungs- oder Beratungsangebot?


Ihre Fördermöglichkeiten hängen u. a. ab von der Art des Angebots und von der finanzierenden Behörde. Bei Erwachsenen ist für die meisten unserer Angebote Voraussetzung, dass Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Ob Sie gefördert werden können, stellen in diesem Falle die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Deutsche Rentenversicherung fest. Wenn es um Integrationskurse, Alphabetisierungskurse oder berufsbezogene Deutschkurse geht, ist meistens das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration (BAMF) die fördernde Stelle. Nahezu alle unserer Angebote für Jugendliche im Übergang zwischen Schule und Beruf werden von der Agentur für Arbeit gefördert.

Maßnahmen und Projekte für Jugendliche und junge Erwachsene

Die DAA Passau/Freyung bietet eine Vielzahl von Angeboten für junge Menschen während des Übergangs zwischen Schule und Beruf, die von der öffentlichen Hand finanziert werden. Hier erhalten Sie schon während ihrer Schulzeit und auch danach Unterstützung bei der beruflichen Orientierung und bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Auch wenn Sie Schwierigkeiten in der Ausbildung haben oder eine besondere Förderung während der Ausbildung suchen, sind Sie bei uns richtig. Einen Überblick über unsere Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene finden Sie unter Übergang Schule/Beruf. Ob eine Teilnahme für Sie infrage kommt, erfahren Sie im Regelfall bei ihrem zuständigen Berufsberater der Agentur für Arbeit.

Maßnahmen und Projekte für Erwachsene

Wir führen regelmäßig im Auftrag der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Maßnahmen und Projekte durch. Bestandteile dieser Maßnahmen sind die berufliche (Neu-)Orientierung, Unterstützung bei der Suche nach einem Job oder Ausbildungsplatz, Bewerbungstrainings, Beratung zur eigenen Lebensplanung und Hilfen bei der Bewältigung des Alltags (z. B. Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Umgang mit gesundheitlichen Einschränkungen u. v. a. m.). Besprechen Sie mit Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, welches Angebot für Sie infrage kommt.

Unterstützung rund um die Integration in Arbeit - der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Sie suchen Unterstützung beim Schreiben von Bewerbungen, bei der Entwicklung neuer beruflicher Perspektiven, bei der Suche nach einer Stelle oder bei der Bewältigung von Problemen, die Ihre Integration in Arbeit erschweren? Angebote dieser Art werden mit einem sogenannten "Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein" (AVGS) gefördert. AVGS-geförderte Angebote finden Sie unter Coaching für den Arbeitsmarkt. Ausgestellt werden Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter.

Umschulungen und weitere berufliche Qualifizierungen - Bildungsgutschein

Möchten Sie eine Umschulung in einen Ausbildungsberuf (mit IHK-Abschluss) absolvieren oder eine andere berufliche Weiterbildung (z.B. SAP, Weiterbildung zur Buchhaltungsfachkraft)? Dann benötigen Sie einen sogenannten Bildungsgutschein. Mit einem Bildungsgutschein können Sie bei uns zwischen vielen verschiedenen beruflichen Weiterbildungen wählen. Ausgestellt werden Bildungsgutscheine von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder der Deutschen Rentenversicherung.

Zusätzliche Informationen zum Bildungsgutschein

Zur Finanzierung einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme erhalten Sie von der Agentur für Arbeit bzw. dem örtlichen Jobcenter einen sogenannten Bildungsgutschein. Diesen können Sie bei einem Bildungsträger wie bspw. der DAA einlösen.

Wenn Sie einen Bildungsgutschein erhalten haben, müssen Sie folgendes beachten:

  1. Auf dem Bildungsgutschein sind das genaue Bildungsziel, die Maßnahmedauer und die Qualifizierungsschwerpunkte vermerkt. Sie können sich nun einen Bildungsträger (wie die DAA) suchen, der einen passenden Lehrgang anbietet.
  2. Den Bildungsgutschein können Sie nur bei Bildungsträgern einlösen, die nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sind. Die Deutsche Angestellten-Akademie hat die Zulassung durch die fachkundige Stelle bereits 2005 erhalten.
  3. Grundsätzlich können Sie den Bildungsgutschein bei Trägern an Ihrem Wohnort einlösen sowie an Orten, die Sie täglich von zu Hause aus erreichen können ("Tagespendelbereich"). Die Gültigkeitsdauer eines Bildungsgutscheins beträgt maximal drei Monate. Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraums nicht mit Ihrer Weiterbildung beginnen, verfällt der Gutschein.

Neben der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter gibt es noch weitere Institutionen, die Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung fördern können, z.B:

  • Rentenversicherungsträger für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation (z. B. Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften)
  • Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit (SGB III)
  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Bitte sprechen Sie mit den für Sie zuständigen Beratungsstellen.